Soforthilfe Strafbefehl

Verlieren Sie keine Zeit

Einfach, schnell und günstig

Der Postbote klingelt oder Sie haben einen Abholschein im Briefkasten: Die Staatsanwaltschaft stellt Ihnen einen Strafbefehl zu. So erledigt sie 92 % aller Strafuntersuchungen, denn das Verfahren ist für die Behörden schnell, effizient und kostensparend.

Oft kommen dabei aber die Rechte der Beschuldigten zu kurz. Manchmal erfahren diese erst durch den Strafbefehl, dass Sie eine Straftat begangen haben sollen. Oft werden sie nicht einmal angehört oder es werden ihnen andere Verteidigungsrechte verweigert.

Es kann unter gewissen Umständen durchaus sinnvoll sein, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Die Kosten und der Aufwand sind auch für die beschuldigte Person geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Es kann sich aber durchaus lohnen, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Oft kann mit der richtigen Intervention eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe bewirkt werden und wenn Sie obsiegen, trägt der Staat die Kosten.

Wenn Sie sich gegen einen Strafbefehl wehren wollen, dann müssen Sie sofort handeln. Eine Einsprache muss innert 10 Tagen ab der Zustellung erfolgen. Andernfalls wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil und Sie müssen die ausgesprochene Strafe sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Je nach Schwere des Delikts wird das Urteil im Strafregister vermerkt. Eine solche Vorstrafe kann Sie im Berufs- oder Privatleben jahrelang behindern.

Zum Fixpreis übernehme ich die Einsprache für Sie, fordere die Akten an und nehme eine Ersteinschätzung des Falls vor. Danach berate ich Sie über das bestmögliche weitere Vorgehen.

Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie mich jetzt an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Halten Sie dafür ein Foto des Strafbefehls und des Couverts mit der Sendungsnummer bereit. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn ich Ihre Anfrage bestätigt habe.

Soforthilfe Strafbefehl

CHF 500.00